Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Gültigkeitsdauer ist auf ein Jahr beschränkt.
Zur Beantragung muss mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich vorsprechen.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung und der Verlängerung mitzubringen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- ggf. alter Kinderreisepass
- Vollmacht des Elternteils, das nicht persönlich zur Beantragung vorspricht: (Einverständnis_gesetzlicher_Vertreter)
- bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes
Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt 13 €.
Für Verlängerung des Passes und für die Aktualisierung des Lichtbildes fallen 6 € Gebühr an.
Sollten Sie alle benötigten Unterlagen zur Beantragung vorlegen, bekommen Sie den Kinderreisepass unmittelbar nach der Beantragung ausgehändigt.
Ihre Ansprechpartner
Sie erreichen uns unter buergerservice@gerolzhofen.de oder
Frau Thurn, Tel.: 09382/607-34, selina.thurn@gerolzhofen.de
Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, hanna.schenk@gerolzhofen.de
Frau Aumüller, Tel.: 09382/607-33, yvonne.aumueller@gerolzhofen.de
Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de
Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31, jeannette.dellert@gerolzhofen.de