Pässe und Ausweise

Informationen zu den Reisedokumenten:
Personalausweis

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: sechs Jahre gültig (22,80 Euro)
  • ab dem 24. Geburtstag: zehn Jahre gültig (28,80 Euro)
  • vorläufiger Personalausweis: drei Monate gültig (10,00 Euro)
  • Antragstellung nur persönlich, bis zum 16. Lebensjahr nur gemeinsam mit den gesetzlichen Vertretern. Bei Verhinderung eines Erziehungsberechtigten, ist für dessen Zustimmung, vor Antragstellung bei der VGem oder in den Mitgliedsgemeinden ein Formblatt für die Bevollmächtigung erhältlich, oder kann hier heruntergeladen werden.
  • zur Beantragung alten Personalausweis, bzw. Kinderreisepass und aktuelle Geburtsurkunde vorlegen
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild wird benötigt
  • Fingerabdrücke können auf Wunsch integriert werden
  • Abholung erfolgt persönlich durch den Antragsteller. Bei Aushändigung wird die Transport-PIN (Zusendung durch die Bundesdruckerei) in eine 6-stellige PIN geändert

 

Reisepass

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: sechs Jahre gültig (37,50 Euro)
  • ab dem 24. Geburtstag: zehn Jahre gültig (59,00 Euro)
  • Antragstellung nur persönlich, bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erklärt werden. Bei Verhinderung eines Erziehungsberechtigten, ist vor Antragstellung, bei der VGem oder in den Mitgliedsgemeinden ein Formblatt für die Bevollmächtigung erhältlich, oder kann hier heruntergeladen werden.
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen
  • zur Beantragung  Personalausweis, alten Reisepass, bzw. Kinderreisepass und aktuelle Geburtsurkunde vorlegen
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto wird benötigt; die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr Pflicht
  • in dringenden Fällen kann auch ein Expresspass beantragt werden (Lieferzeit: 48 Stunden bei Antragstellung bis 11 Uhr); Gebühren: 69,50 Euro bzw. 91,00 Euro

Kinderreisepass

  • Ausstellung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (13,00 Euro)
  • zur Beantragung den alten Kinderreisepass und eine aktuelle Geburtsurkunde vorlegen
  • das Kind muss bei Beantragung anwesend sein
  • Einverständniserklärung beider Eltern ist bereits bei der Antragstellung erforderlich.  Bei Verhinderung eines Erziehungsberechtigten, ist vor Antragstellung, bei der VGem oder in den Mitgliedsgemeinden ein Formblatt für die Bevollmächtigung erhältlich, oder kann hier heruntergeladen werden.
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen
  • ein biometrisches Passfoto wird benötigt

Ihre Ansprechpartner:

Herr Christian, Tel.: 09382/607-32andreas.christian@gerolzhofen.de
Frau Peretzki, Tel.: 09382/607-35, mona.peretzki@gerolzhofen.de
Frau Aumüller, Tel.: 09382/607-30, yvonne.aumueller@gerolzhofen.de
Frau Thurn, Tel.: 09382/607-34. selina.thurn@gerolzhofen.de