Zur Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zur Beantragung mitkommen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so ist die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mitzubringen hier.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis des Jugendamtes vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
• abgelaufene Ausweisdokumente, Geburtsurkunde (nur bei erstmaliger Ausstellung eines Passes!)
• ein aktuelles, biometrisches Passfoto (ausgedruckt (bis zum 31.07.2025) oder digital)
Der Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig und die Gebühr beträgt 37,50 €.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 70,00 €.
In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor. Informationen zum konkreten Abholtermin erhalten Sie bei der Antragstellung von Ihrer Behörde. Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter: Reise- und Sicherheitshinweise
Der Pass kann durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden (Abholvollmacht).

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweis und Reisepass) genutzt werden, nicht wie bisher in Papierform.
Es können weiterhin die gewohnten Fotodienstleister genutzt werden, wenn Sie sich an die Cloud anschließen lassen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen wird bis zum Sommer 2025 ein Lichtbildaufnahmegerät von der Bundesdruckerei erhalten, sodass die Fotos auch direkt im Rathaus bei der Beantragung gemacht werden können. Aktuell ist uns jedoch noch kein konkreter Termin bekannt, ab wann dies technisch umgesetzt wird. Wir werden Sie hierzu rechtzeitig informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Sie können Ihre Anfrage gerne an buergerservice@gerolzhofen.de senden oder an die zuständigen Sachbearbeiter:
Frau Haub, Tel.: 09382/607-34, sophie.haub@gerolzhofen.de
Frau Küllstädt, Tel.: 09382/607-31, sarah.kuellstaedt@gerolzhofen.de
Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, hanna.schenk@gerolzhofen.de
Frau Stahl, Tel.: 09382/607-33, sophia.stahl@gerolzhofen.de
Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de