Wahlen

Das Wahlamt gibt Informationen zu den Kommunalwahlen, Bundestags- und Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Europawahlen sowie zu Volks- und Bürgerbegehren und Volksentscheiden.

Flyer zur Kommunalwahl 2026

Vorläufige Wahlergebnisse werden nach Übermittlung und Veröffentlichung hier präsentiert für:

Gemeinde Dingolshausen

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Gemeinde Donnersdorf

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Gemeinde Frankenwinheim

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Stadt Gerolzhofen

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Stadtrats

Gemeinde Lülsfeld

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Gemeinde Michelau i. Steigerwald

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Markt Oberschwarzach

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

Gemeinde Sulzheim

Wahl des ersten Bürgermeisters

Wahl des Gemeinderats

 

Wer darf bei der Kommunalwahl zur Wahl gehen?
Wahlberechtigt sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sowie Bürgerinnen und Bürger eines Staates der Europäischen Union. Sie müssen 18 Jahre alt sein und zum Datum der Wahl mindestens zwei Monate lang in der Gemeinde (Landkreiswahlen: mindestens zwei Monate im Landkreis) mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wählen im Wahllokal
Sie erhalten im Wahllokal gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung bzw. unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses vier Stimmzettel:
a) Für den Gemeinderat
b) Für den 1. Bürgermeister
c) Für den Kreistag
d) Für den Landrat.
Bitte nehmen sie in jedem Fall ihren Personalausweis oder den Reisepass mit ins Wahllokal.

Briefwahl
Für die Beantragung von Briefwahl haben sie folgende Möglichkeiten:
a) Online beantragen:
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie bis zum 03.03.2026 über das Bürgerserviceportal online beantragen. Link zum Anklicken

b) Per Post beantragen:
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich per Post beantragen, dann nutzen Sie hierfür bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Senden Sie uns den Briefwahlantrag sobald als möglich zu. Geht Ihr Briefwahlantrag nach dem 03.03.2026 Bei uns ein, dann können wir nicht gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen.

c) Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 16.2.2026 auch persönlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen abholen, längstens bis zum 06.03.2026, 15.00 Uhr.

d) Beantragung von Briefwahlunterlagen mit Vollmacht
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte unterzeichnen Sie hierzu auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht nur den Antrag auf Briefwahl, sondern auch die Vollmacht.

Sie können bereits jetzt Briefwahl beantragen. Aufgrund einer gesetzlich vorgegebenen Frist können wir Briefwahlunterlagen jedoch erst ab dem 16.02.2026 aushändigen bzw. zusenden.

Abgabe der Briefwahlunterlagen
Die roten Wahlbriefumschläge müssen spätestens am Wahlsonntag, 08.03.2026 um 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, Gerolzhofen, eingehen.

 

Archiv Wahlergebnisse:

Kommunalwahl 2020 Ergebnisse

Bekanntmachung des Ergebnisses Bürgerentscheids Erhalt der Platanen auf dem Marktplatz Gerolzhofen