Eine Übermittlungssperre kann ohne Begründung eingetragen werden.

Eine Auskunftssperre wird nur in begründeten Einzelfällen eingetragen.

Vorzulegen sind eine schriftliche Begründung und ein Nachweis der Polizei, ggf. ein Gerichtsurteil.                       

Die Eintragung ist gebührenfrei. Den Antrag finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartner

Sie erreichen uns am besten unter buergerservice@gerolzhofen.de oder
Frau Zink, Tel: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de