Eine Übermittlungssperre kann ohne Begründung eingetragen werden.
Eine Auskunftssperre wird nur in begründeten Einzelfällen eingetragen.
Vorzulegen sind eine schriftliche Begründung und ein Nachweis der Polizei, ggf. ein Gerichtsurteil.
Die Eintragung ist gebührenfrei. Den Antrag finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Sie können Ihre Anfrage gerne an buergerservice@gerolzhofen.de senden.
