Urnenerdgrab

Im Urnengrab besteht die Möglichkeit zur Beisetzung von bis zu vier biologisch abbaubaren Urnen mit einer Ruhefrist von 10 Jahren pro Urne.

Es ist innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, falls nicht vorher schon vorhanden, ein Grabmal und ggf. eine Umrandung zu errichten. Die Maße hierfür sind bei uns nachzufragen.

Die Friedhofsgebühren (Grabgebühren, Bestattungsgebühren) Sind im Bereich Menü\Ortsrecht\Gemeinde\ „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ zu entnehmen.
Weitere Informationen sind bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen.