Einzelgrab

Im Einzelgrab besteht die Möglichkeit der Erdbestattung von zwei Angehörigen mit einer Ruhefrist von 20 Jahren. Auch die Beisetzung von bis vier biologisch abbaubaren Urnen mit einer Ruhefrist von 15 Jahren ist möglich.

Es ist innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, falls nicht vorher schon vorhanden, ein Grabmal und ggf. eine Umrandung zu errichten. Die Maße hierfür sind bei uns nachzufragen.

Die Friedhofsgebühren (Grabgebühren, Bestattungsgebühren) Sind im Bereich Menü\Ortsrecht\Gemeinde\ „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ zu entnehmen.
Weitere Informationen sind bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen.