Friedhofsangelegenheiten Michelau i. Steigerwald

Grabarten

Verlängerung

Drei Monate vor Ablauf der Grabnutzungsfrist erhalten Sie ein Informationsschreiben von uns. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Grab daraufhin aufzulösen (siehe unten) oder Ihr Grab um weitere Jahre zu verlängern.

 

Grabauflösung

Möchten Sie Ihr Grab nach Ablauf der Grabnutzungsdauer auflösen, ist nach Rücksprache mit uns folgendes zu erledigen: Entfernung des Grabmals, ggf. der Umrandung, des Fundamtes und der Grünbepflanzung.

 

Übernahme des Grabnutzungsrechts

Wer das Nutzungsrecht erwirbt, übernimmt die Verpflichtung die Grabstätte zu pflegen und für die Kosten der Grabverlängerung bzw. –auflösung aufzukommen. Er erhält die Graburkunde und ist unser Ansprechpartner bei Nachfragen.

 

Die Friedhöfe innerhalb der Gemeinde Michelau i. Stgw. sind nicht einheitlich angelegt. Deshalb bitten wir Sie, sich bei konkreten Fragen direkt an die Friedhofsverwaltung zu wenden.