Urnenbaumgrab

Im Urnenbaumgrab besteht die Möglichkeit der Beisetzung von bis zu zwei biologisch abbaubaren Urnen in eine Röhre. Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre pro Urne.

Nachdem die Bestattung durchgeführt wurde, erhält jeder Verstorbene eine Namenstafel die auf einer Stehle neben dem Baum angebracht ist. Das Namensschild mit der Beschriftung (Vorname, Familienname, Geburts- und Sterbedatum) organisiert die Stadt Gerolzhofen, die Kosten trägt der Grabnutzungsberechtigte.

Im Bereich der Urnenbaumgräber dürfen keine Blumenschalen, Laternen oder sonstigen Gegenstände abgelegt werden, da die Pflege dieses Bereiches von der Stadt Gerolzhofen übernommen wird.

Die Friedhofsgebühren (Grabgebühren, Bestattungsgebühren) Sind im Bereich Menü\Ortsrecht\Gemeinde\ „Friedhofsgebührensatzung (FGS)“ zu entnehmen.
Weitere Informationen sind bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen.