Die Beantragung eines Personalausweises muss zwingend persönlich erfolgen.

Bis zum 16. Lebensjahr kann der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises nur gemeinsam mit den gesetzlichen Vertretern erfolgen. Sollte ein Elternteil nicht zur Beantragung mitkommen, ist diese Zustimmung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen hier.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • abgelaufenen Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde (nur bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises!)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (ausgedruckt, nicht digital)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung direkt zu entrichten. Der Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig, die Gebühr beträgt 22,80 Euro. Ab dem 24.Geburtstag ist der Ausweis zehn Jahre gültig, die Gebühr beträgt 37,00 €.

Die Fingerabdrücke müssen zwingend abgegeben werden.

Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de

In dringenden Fällen ist es möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser wird unmittelbar nach der Beantragung ausgehändigt und kostet 10,00 €. Vorzulegen sind die oben genannten Unterlagen.

Der Personalausweis kann durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden (Abholvollmacht).

 

Ihre Ansprechpartner

Sie erreichen  unter buergerservice@gerolzhofen.de oder

Frau Zink, Tel.: 09382/607-35, heike.zink@gerolzhofen.de

Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, hanna.schenk@gerolzhofen.de

Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31, jeannette.dellert@gerolzhofen.de