Steuern, Verbrauchgebühren, Kindergartenabrechnung, Mittagsbereuung
Ihre Ansprechpartener für:
- Ablesung der Wasserzähler (Jahresendabrechnung)
- Brunnenzähler- und Zisternenzähler (= Abwasserzähler)
- Ein- und Ausbau privater Zähler (Garten-, Brunnen- und Zisternenzähler)
- Eigentümerwechsel
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Kindergartenabrechnung
- Mittagsbetreuung
- Verbrauchsgebühren
Grundsteuer
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest. Der Grundsteuer unterliegen zum einen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die übrigen Grundstücke incl. Der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Grundsteuerhebesätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:
Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
Dingolshausen | 360 v. H. | 340 v. H. | |
Donnersdorf | 320 v. H. | 310 v. H. | |
Frankenwinheim | 310 v. H. | 300 v. H. | |
Gerolzhofen | 345 v. H. | 345 v. H. | |
Lülsfeld | 350 v. H. | 310 v. H. | |
Michelau i. Stgw. | 330 v. H. | 310 v. H. | |
Oberschwarzach | 340 v. H. | 330 v. H. | |
Sulzheim | 326 v. H. | 297 v. H. |
Ihr Ansprechpartner:
Frau Simon, Tel. 09382-607-27, ulrike.simon@gerolzhofen.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragssteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben. Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftssteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt. In der ersten Stufe ermitteln die Finanzämter den Gewerbeertrag und multiplizieren diesen mit einem Prozentsatz, der als Steuermesszahl bezeichnet wird. Das Ergebnis ist der sog. Steuermessbetrag, der in einem gesonderten Bescheid, dem sog. Steuermessbescheid, vom zuständigen Finanzamt festgesetzt wird. Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die Gemeinde einen Hebesatz an, den sie in einer Ortssatzung festlegen muss. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid festsetzt.
Gewerbesteuersätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:
Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde | |
Dingolshausen | 330 v. H. |
Donnersdorf | 305 v. H. |
Frankenwinheim | 305 v. H. |
Gerolzhofen | 335 v. H. |
Lülsfeld | 350 v. H. |
Michelau i. Stgw. | 320 v. H. |
Oberschwarzach | 315 v. H. |
Sulzheim | 350 v. H. |
Ihr Ansprechpartner für Stadt Gerolzhofen:
Frau Simon, Tel. 09382-607-27, ulrike.simon@gerolzhofen.de
Ihr Ansprechpartner für Gemenden:
Herr Christian, Tel. 09382-607-22, andreas.christian@gerolzhofen.de
Hundesteuer
Hundesteuersätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:
Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde | Ersthund | Zweithund | jeder weitere Hund | Kampfhund |
Dingolshausen | 25,00 € | 40,00 € | 60,00 € | 400,00 € |
Donnersdorf | 40,00 € | 60,00 € | 80,00 € | 300,00 € |
Frankenwinheim | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 300,00 € |
Gerolzhofen | 50,00 € | 70,00 € | 100,00 € | 450,00 € |
Lülsfeld | 30,00 € | 40,00 € | 50,00 € | 500,00 € |
Michelau i. Stgw. | 25,00 € | 25,00 € | 25,00 € | 500,00 € |
Oberschwarzach | 25,00 € | 25,00 € | 25,00 € | |
Sulzheim | 25,00 € | 40,00 € | 60,00 € |
Bitte nutzen Sie diese Formulare für die Anmeldung bzw. Abmeldung.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Simon, Tel. 09382-607-27, ulrike.simon@gerolzhofen.de
Kindergartenabrechnung
Ihr Ansprechpartner:
Frau Simon, Tel. 09382-607-27, ulrike.simon@gerolzhofen.de
Mittagsbetreuung
An der Grundschule „Am Zabelstein“ Traustadt mit Außenstelle Sulzheim wird eine verlängerte Mittagsbetreuung für die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse angeboten. Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht. Träger der Mittagsbetreuung sind die Gemeinden Donnersdorf und Sulzheim. Die Anmeldungen können im Sekretariat der Grundschule vorgenommen werden.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Simon, Tel. 09382-607-27, ulrike.simon@gerolzhofen.de
Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühren beinhalten die Wasser- und Abwassergebühren der jeweiligen Gemeinde. Hier finden Sie die Beitragsübersicht der Gemeinden für Wasser und Abwasser. Für Jahr 2022 Wasser und Abwasser.
Die Abrechnung findet jährlich nach dem Verbrauch statt. Die Vorauszahlungen werden dem Verbrauch angepasst.
Ihre Ansprechpartner:
für Dingolshausen, Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de
für Donnersdorf, Frankenwinheim, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de
Ablesung der Wasserzähler (Jahresendabrechnung)
Die Abrechnung findet jährlich nach dem Verbrauch statt. Im Dezember 2019 besteht erstmals die Möglichkeit, die Stände der Wasseruhren hier online zu melden.
Ihre Ansprechpartner:
für Dingolshausen, Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de
für Donnersdorf, Frankenwinheim, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de
Ein- und Ausbau privater Zähler (Garten-, Brunnen- und Zisternenzähler)
Falls Sie – entsprechend der Wasserabgabesatzung – Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen, können Sie Abwassergebühren sparen. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist ein geeichter Zähler erforderlich. Dieser Zähler ist ein privater Zähler (wird nicht von der Gemeinde installiert). Die Meldung erfolgt mit dem beigefügten Formular, ist aber auch telefonisch bzw. per Mail möglich.
Brunnenzähler- und Zisternenzähler (= Abwasserzähler)
Es gelten die Bestimmungen der Wasserabgabesatzung der jeweiligen Gemeinde. (Auf den Internetseiten der Mitgliedsgemeinden veröffentlicht)
Ihre Ansprechpartner:
für Dingolshausen, Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de
für Donnersdorf, Frankenwinheim, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de
Eigentümerwechsel
Wenn Sie einen Eigentumswechsel mitteilen möchten, ist dies mit dem beigefügten Formular für Eigentümerwechsel möglich, oder aber auch telefonisch bzw. per Mail möglich.
Ihre Ansprechpartner:
für Dingolshausen, Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de
für Donnersdorf, Frankenwinheim, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de