Steuern, Verbrauchgebühren, Kindergartenabrechnung, Mittagsbereuung

Grundsteuerreform Bayern

Ihre Ansprechpartener für:

Grundsteuer

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest. Der Grundsteuer unterliegen zum einen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die übrigen Grundstücke incl. Der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Grundsteuerhebesätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:

Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde Grundsteuer A   Grundsteuer B
       
Dingolshausen 360 v. H.   340 v. H.
Donnersdorf 320 v. H.   310 v. H.
Frankenwinheim 310 v. H.   300 v. H.
Gerolzhofen 345 v. H.   345 v. H.
Lülsfeld 350 v. H.   310 v. H.
Michelau i. Stgw. 330 v. H.   310 v. H.
Oberschwarzach 340 v. H.   330 v. H.
Sulzheim 326 v. H.   297 v. H.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Wolf​, Tel. 09382-607-26, kerstin.wolf@gerolzhofen.de

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragssteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben. Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftssteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt. In der ersten Stufe ermitteln die Finanzämter den Gewerbeertrag und multiplizieren diesen mit einem Prozentsatz, der als Steuermesszahl bezeichnet wird. Das Ergebnis ist der sog. Steuermessbetrag, der in einem gesonderten Bescheid, dem sog. Steuermessbescheid, vom zuständigen Finanzamt festgesetzt wird. Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die Gemeinde einen Hebesatz an, den sie in einer Ortssatzung festlegen muss. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid festsetzt.

Gewerbesteuersätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:

Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde
   
Dingolshausen 330 v. H.
Donnersdorf 305 v. H.
Frankenwinheim 305 v. H.
Gerolzhofen 335 v. H.
Lülsfeld 350 v. H.
Michelau i. Stgw. 320 v. H.
Oberschwarzach 315 v. H.
Sulzheim 350 v. H.

Ihr Ansprechpartner für Stadt Gerolzhofen:
Frau Wolf​, Tel. 09382-607-26, kerstin.wolf@gerolzhofen.de

Ihr Ansprechpartner für Gemenden:
Herr Christian, Tel. 09382-607-22, andreas.christian@gerolzhofen.de

 

Hundesteuer

Hundesteuersätze im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen:

Gemeinde/Stadt/Marktgemeinde Ersthund Zweithund jeder weitere Hund Kampfhund
         
Dingolshausen 25,00 € 40,00 € 60,00 € 400,00 €
Donnersdorf 40,00 € 60,00 € 80,00 € 300,00 €
Frankenwinheim 40,00 € 40,00 € 40,00 € 300,00 €
Gerolzhofen 50,00 € 70,00 € 100,00 € 450,00 €
Lülsfeld 30,00 € 40,00 € 50,00 € 500,00 €
Michelau i. Stgw. 25,00 € 25,00 € 25,00 € 500,00 €
Oberschwarzach 25,00 € 25,00 € 25,00 €  
Sulzheim 25,00 € 40,00 € 60,00 €  

Bitte nutzen Sie diese Formulare für  die Anmeldung bzw. Abmeldung.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Wolf​, Tel. 09382-607-26, kerstin.wolf@gerolzhofen.de

 

Kindergartenabrechnung

Ihr Ansprechpartner:
Frau Reichl, Tel. 09382-607-55, marcella.reichl@gerolzhofen.de
Frau Volk, Tel. 09382-607-18, carmen.volk@gerolzhofen.de

 

Mittagsbetreuung

An der Grundschule „Am Zabelstein“ Traustadt mit Außenstelle Sulzheim wird eine verlängerte Mittagsbetreuung für die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse angeboten. Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht. Träger der Mittagsbetreuung sind die Gemeinden Donnersdorf und Sulzheim. Die Anmeldungen können im Sekretariat der Grundschule vorgenommen werden.

Ihr Ansprechpartner:
Frau Reichl, Tel. 09382-607-55, marcella.reichl@gerolzhofen.de
Frau Volk, Tel. 09382-607-18, carmen.volk@gerolzhofen.de

 

Verbrauchsgebühren

Die Verbrauchsgebühren beinhalten die Wasser- und Abwassergebühren der jeweiligen Gemeinde. Hier finden Sie die Beitragsübersicht der Gemeinden für Wasser und Abwasser.
Die Abrechnung findet jährlich nach dem Verbrauch statt. Die Vorauszahlungen werden dem Verbrauch angepasst.

Ihre Ansprechpartner:

für Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de

für Donnersdorf, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de

für Dingolshausen, Frankenwinheim, und Gerolzhofen
Frau Gehring, Tel. 09382-607-38, judith.gehring@gerolzhofen.de

 

Ablesung der Wasserzähler (Jahresendabrechnung)

Im Zeitraum vom 15.12.2023 – 31.12.2023 findet in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen die alljährliche Wasserablesung statt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch dieses Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit, die Wasserzählerstände online mitzuteilen. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch auf Ihrem Ablesebrief.
Die Abnehmer müssen den Zählerstand selbst ablesen.

Zur Online-Eingabe Ihres Zählerstandes gelangen Sie über das Bürgerserviceportal oder direkt über diesen Link: hier online

Die Onlinemeldung ist ab dem 15.12.2023 für Sie freigeschaltet und bis einschließlich 31.12.2023 geöffnet.
Hierfür benötigen wir die Angaben des Antwortschreibens

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu unseren üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartner:

für Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de

für Donnersdorf, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de

für Dingolshausen, Frankenwinheim, und Gerolzhofen
Frau Gehring, Tel. 09382-607-38, judith.gehring@gerolzhofen.de

 

Ein- und Ausbau privater Zähler (Garten-, Brunnen- und Zisternenzähler)

Entsprechend § 10 der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gerolzhofen, können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt werden, abgesetzt werden.
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen und erfolgt durch geeichte und verplombte Wasserzähler, die der Gebührenpflichtige fest zu installieren hat. Der Einbau, Wechsel und die Unterhaltung der Unterzähler sind vom Kunden selbst zu veranlassen und auf eigene Kosten vorzunehmen.
Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:

Einbau neuer Unterzähler:
Der Zähler ist von einer Fachfirma, auf eigene Kosten, einzubauen.
Der Zähler ist fest- und frostsicher innerhalb des Wohngebäudes zu installieren.
Ventil – und Zapfhahnzähler sind zur Messung nicht zulässig.
Nach dem Einbau ist der Zähler bei der Stadt Gerolzhofen anzumelden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier : Wasserzähler Ein- und Ausbau PRIVAT
Der Einbau ist innerhalb von 6 Wochen gemäß Mess- und Eichgesetz zu melden.

Nach der Anmeldung wird der Zähler von Mitarbeitern der Stadt Gerolzhofen abgenommen und verplombt.
Eine Terminabsprache kann direkt mit der Wasserversorgung erfolgen ; Tel: 09382/7176 oder 0170/9650716.

Der Zählerstand bei Verplombung wird als Einbaustand eingetragen.

Wechsel des Unterzählers:
Die Eichdauer von Kaltwasserzählern beträgt nach den eichgesetzlichen Vorschriften 6 Jahre .
Danach muss der Eigentümer den Zähler neu eichen lassen oder einen neuen geeichten Zähler einbauen lassen.
Andernfalls können die Mengen nicht berücksichtigt werden. Auf den Ablauf der Eichfrist hat der Eigentümer zu achten.

Der geplante Zählerausbau bzw. Zählerwechsel ist der Stadt Gerolzhofen vorher mitzuteilen, damit die Verplombung entfernt werden kann und der aktuelle Zählerstand vor dem Wechsel abgelesen wird.
Das entsprechende Formular finden Sie hier : Wasserzähler Austausch PRIVAT
Eine Terminabsprache kann direkt mit der Wasserversorgung erfolgen ; Tel: 09382/7176 oder 0170/9650716.

Vorgehensweise beim Zählerwechsel nach dem Ausbau, siehe oben (Einbau neuer Unterzähler).

Für Fragen oder Meldungen stehen Ihnen:
Frau Roth, Tel: 09382/607-28 (ulrike.roth@gerolzhofen.de) oder
Frau Gehring, Tel: 09382/607-38 (judith.gehring@gerolzhofen.de) zur Verfügung.

 

Brunnenzähler- und Zisternenzähler (= Abwasserzähler)

Ab wann rechnet sich der Einbau eines zusätzlichen Zählers ?

Da der Zähler durch eine Fachfirma einzubauen ist, entstehen Ihnen hierdurch Kosten. Diese Kosten stehen zunächst möglichen Einsparungen gegenüber. Nach vielen Erfahrungen rechnet es sich erst, wenn Sie jährlich eine größere Wassermenge (ab ca. 10 Kubikmeter pro Jahr) nicht in die Kanalisation einleiten.

Ermitteln Sie selbst, ob sich der Einbau eines zweiten Wasserzählers für Sie rechnet:
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Installateur, was der fest- und frostsichere Einbau eines geeichten Kaltwasserzählers kosten würde und ebenso, welche Kosten beim Austausch nach Ablauf der Eichgültigkeit entstehen (Eichzeit 6 Jahre ).
  • Schätzen Sie die Wassermenge, die Sie im Jahresdurchschnitt zum Beispiel für die Garten-/Balkon- pflanzenbewässerung verbrauchen.
    Ein Kubikmeter Wasser sind 1.000 Liter – oder vergleichbar etwa 100 Gießkannen mit 10 Liter Wasserinhalt.
    Wenn Sie den Garten bewässern wollen, lesen Sie vorher und danach Ihren Hauptwasserzähler ab.
    Die Differenz ist die in etwa für den Garten verwendete Wassermenge. Überlegen Sie, wie oft Sie Durchschnittlich im Jahr bewässern und berücksichtigen Sie dabei, dass es auch verregnete Sommer gibt.
  • Vergleichen Sie die Kosten für den Einbau des zusätzlichen Zählers mit den einzusparenden Abwassergebühren.
    Wenn Sie z.B. nur einen Kubikmeter im Jahr für die Gartenbewässerung benötigen, würden Sie 2,20 € (aktuelle Abwassergebühr) pro Jahr sparen.
    Benötigen Sie beispielsweise 10 m³ würden Sie folglich 22,00 € im Jahr sparen, in 6 Jahren wären dies 132,00 €.
    Dem gegenüber stehen die Kosten für den Einbau, sowie Austausch nach 6 Jahren.
Was ist zu tun, wenn Sie sich für den Einbau eines Wasserzählers entscheiden ?

Vorgehensweise siehe Ein- Ausbau privater Zähler.

Ihre Ansprechpartner:

für Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de

für Donnersdorf, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de

für Dingolshausen, Frankenwinheim, und Gerolzhofen
Frau Gehring, Tel. 09382-607-38, judith.gehring@gerolzhofen.de

 

Eigentümerwechsel

Wenn Sie einen Eigentumswechsel mitteilen möchten, ist dies mit dem beigefügten Formular für Eigentümerwechsel möglich, oder aber auch telefonisch bzw. per Mail möglich.

Ihre Ansprechpartner:

für Gerolzhofen und Lülsfeld:
Frau Roth, Tel. 09382-607-28, ulrike.roth@gerolzhofen.de

für Donnersdorf, Michelau, Oberschwarzach und Sulzheim:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58, nicole.knetzger@gerolzhofen.de

für Dingolshausen, Frankenwinheim, und Gerolzhofen
Frau Gehring, Tel. 09382-607-38, judith.gehring@gerolzhofen.de